Beitragsordnung
Beitragsordnung der Dorfgemeinschaft Texas e. V.
Beschlussfassung durch die Mitglieder-/ Gründungsversammlung am: 27.02.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder der Dorfgemeinschaft Texas e. V..
Sie wurde auf Grundlage von§ 4 der Satzung vom 27.02.2026 beschlossen.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
1. Von allen Mitgliedern werden jährliche Mitgliedsbeiträge erhoben.
2. Die Beiträge dienen der Finanzierung der satzungsmäßigen Zwecke des Vereins (z. B. Veranstaltungen, Instandhaltung, Verwaltung).
3. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 20€ für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle Mitglieder unter 18 Jahren sind von der Beitragspflicht befreit.
Hinweis: Jeder kann freiwillig höhere Beiträge zahlen.
§ 3 Fälligkeit und Zahlungsweise
1. Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 01. März eines jeden Jahres fällig, mit Ausnahme des Gründungsjahres. Für das Gründungsjahr ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 31. Dezember 2026 fällig.
2. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug oder Überweisung auf das Vereinskonto.
3. Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen eine Ratenzahlung oder Stundung bewilligen.
§ 4 Rückstand und Mahnung
1. Kommt ein Mitglied mit der Zahlung länger als ein Jahr in Rückstand, kann der Vorstand die Mitgliedschaft nach§ 4 Abs. 3 der Satzung beenden.
2. Vor der Beendigung wird das Mitglied in Textform (z. B. per E-Mail) über den Rückstand und die geplante Maßnahme informiert.
3. Vor der endgültigen Beendigung besteht die Möglichkeit, den Beitrag nachzuzahlen oder eine Stundung zu beantragen.
§ 5 Beschlussfassung
Änderungen dieser Beitragsordnung können durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am Tag der Beschlussfassungdurch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Höddelsen, 27.02.2026
